Herzlich willkommen bei dem Fördervein Lindauer Kulturerbe Alter Friedhof e.V.
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Bestattungen auf dem Alten Friedhof

Gemeinschaftsgrabanlage II

Auf Initiative des Fördervereins hat die Stadt ermöglicht, dass auf dem Alten Friedhof seit der Auflassung im Jahre 1915 erstmals wieder Bestattungen "im Ausnahmefall" vorgenommen werden können. Seit 2010 sind generell wieder Urnenbestattungen erlaubt.
Da der Alte Friedhof eine städtische Liegenschaft ist, können die Bestattungen nur über einen Vertrag mit der Stadt Lindau erlaubt werden. Zuständig ist Herr Appelt, Leiter der Liegenschaftsverwaltung.
Derzeit sind keine Gräber mehr auf dem Alten Friedhof zu vergeben!

Es gibt zwei Varianten:

Das Gemeinschaftsgrab I und II

Eine Person kauft sich für 1000,-- EURO einen Platz in einer Gemeinschaftsgrabanlage (siehe Foto). Ein Vertrag mit der Stadt gewährt das Bestattungsrecht. Als Grabgebühr erhebt die Stadt bei der Bestattung einmalig 386,00 EUR. Die Namensnennung ist mit einem einheitlichen Schild (Aluguss) an der Grabstätte vorgesehen. Ein Schild kostet ca. 350 EUR. Außer den Bestattungskosten fallen derzeit keine weiteren Gebühren an. Blumenschmuck wird von der Friedhofsverwaltung nicht gewünscht. Ein Aufwand für die Grabpflege entfällt.
Nachdem die Gemeinschaftsgrabanlage I im ältesten Friedhofsteil bereits unter Vertrag ist, wurde 2019 auf Betreiben des Vereins eine Grabanlage II im mittleren Kirchhof eröffnet. Die Gelder, welche die Stadt Lindau durch die Urnenplätze einnimmt, werden auch wieder für Sanierungsmaßnahmen auf dem Alten Friedhof verwendet.

Das einzelne Familiengrab (= Urnenwahlgrab)

Eine Familie oder eine Einzelperson wählt aus einer Liste eine Grabstätte auf dem Alten Friedhof aus und "übernimmt" es durch einen Vertrag mit der Stadt. Es besteht die Verpflichtung, das Grab innerhalb von zwei Jahren auf eigene Kosten sanieren zu lassen, wobei die denkmalgerechte Restaurierung mit dem Denkmalamt abzustimmen ist. Der Vertragsinhaber übernimmt auch die Pflicht für die Sicherung und Instandhaltung der Grabanlage sowie eine entsprechende Haftung während der Vertragsdauer. Dafür verleiht die Stadt das Bestattungsrecht für Familienangehörige 1. und 2. Ordnung für dieses Grab. Der Vertrag ist mindestens 20 Jahre nach der letzten Beisetzung gültig. Bei einer Bestattung fällt eine Gebühr von 500 EUR an. Die Gelder, welche die Stadt Lindau durch Grabverträge einnimmt, werden auch wieder für Sanierungen auf dem Alten Friedhof verwendet. Jeder Vertrag zum Erwerb eines Bestattungsrechts ist ein wertvoller Baustein zur Sanierung und zum Erhalt des kulturell bedeutsamen Friedhofs, der im Besitz der Stadt Lindau ist.

Beratungen, auch vor Ort, erhalten Sie durch den Förderverein: Wenden Sie sich an Peter Borel,
Tel. 08382 − 94 29 39.
Verbindliche Auskünfte und Beratungen erhalten Sie auch bei Herrn Appelt vom Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung. Vereinbaren Sie bitte einen Termin unter Tel. 08382 − 918 220.
Auskünfte erteilen auch die örtlichen Bestattungsunternehmen.